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Rechtliche Hinweise

Hier finden Sie alle rechtlichen Informationen zur GLOBAL ACCESS GROUP​

Firmenname und Sitz

Diese Website ist Eigentum der GLOBAL ACCESS GROUP, einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 550.000.000 Euro, mit eingetragenem Sitz in Av. Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland.

Unsere Verpflichtung zum Datenschutz

„Wir verpflichten uns, die Sicherheit personenbezogener Daten durch strenge Verfahren in unserem Unternehmen zu gewährleisten. Für Daten, die „online“ erhoben werden, verwenden wir ein Sicherheitsverfahren, das ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Das von Ihrem Internetbrowser angezeigte Vorhängeschloss zeigt an, dass Sie sich in einem Teil der Website der GLOBAL ACCESS GROUP befinden, der einer erhöhten Sicherheit unterliegt, die auf zuverlässigen und international anerkannten Protokollen basiert. Durch unseren sicheren Service und die Verschlüsselung vertraulicher Daten gewährleisten wir den vollständigen Schutz Ihrer Identifikation. Sie können uns daher persönliche Informationen absolut vertraulich mitteilen.

Kundendienst
Telefon: +49 176 37911344
E-Mail: kontakt@globalaccessgroupinvest.com
Internet: www.globalaccessgroupinvest.com

Einvernehmliche Inkassovereinbarung für Verbraucherkredite

Die im Auftrag von Verbraucherkreditinstituten tätigen Sachbearbeiter der gütlichen Beitreibung haben die Aufgabe, den Kunden anzuhören und mit ihm in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung seiner Zahlungsschwierigkeiten und im Rahmen des Möglichen zu erreichen. darf mit ihm Geschäftsbeziehungen unterhalten.

Beruhen die ausstehenden Beträge auf einem Streit über die Forderung, der nicht sofort beigelegt werden kann, wird der Kunde an den Verbraucherservice verwiesen. Die gütliche Einziehung ist eine äußerst wichtige Phase in der Beziehung zwischen einem Kreditnehmer und einem Kreditgeber. Institutionen verpflichten sich, die in ihrem Namen handelnden natürlichen oder juristischen Personen (Inkassounternehmen, Ermittler usw.) zu respektieren und sicherzustellen, dass sie die ethischen Regeln der folgenden drei Phasen in ihrem gütlichen Inkassoverfahren einhalten:

1. Upstream, der präventive Anreiz.

Kreditinstitute ermutigen Kunden auf jeden Fall (vorheriges Kreditangebot, Kontoauszüge, Kommunikationsbroschüren usw.), sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, sobald wahrscheinlich Schwierigkeiten auftreten, d.

2. Die Regeln des gütlichen Inkassos.

Der Kreditgeber verpflichtet sich, während des gütlichen Verfahrens zu keinem Zeitpunkt moralischen Druck auf den Schuldner auszuüben und die Kontakthäufigkeit auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Im Falle einer Nichtzahlung kontaktiert der Kreditgeber den Kunden unter Verwendung der vom Kreditnehmer angegebenen persönlichen oder, falls dies nicht möglich ist, beruflichen Kontaktdaten. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung des Problems zu erreichen und den Verfall der Laufzeit oder die Vertragsauflösung möglichst zu vermeiden. In diesem Text werden die für das Inkasso verantwortlichen Personen allgemein mit dem Begriff „Verleiher“ bezeichnet.

Die eingerichteten Verfahren spiegeln die Fortschrittlichkeit des Wiederherstellungsprozesses wider: Der Kunde wird darüber informiert, dass eine unbezahlte Rechnung festgestellt wurde (Unterlassung, technischer Fehler, vorübergehende Schwierigkeiten usw.). Die Einrichtung gibt die Koordinaten des Dienstes an, den der Kunde kontaktieren kann; wenn die unbezahlte Schuld nicht reguliert werden kann, besteht der Zweck des Dialogs mit dem Kunden darin, eine seiner persönlichen Situation entsprechende Lösung zu finden; In jeder Phase überwacht dann ein einzelner Dienst die Datei des Kunden auf konsistente Verarbeitung. Je nach Entwicklung und Komplexität kann die Akte an einen speziell dafür vorgesehenen Kontakt oder eine Abteilung weitergeleitet werden, die Zugriff auf die Historie des laufenden Vorfalls hat. Der Kunde wird informiert.

Die Verfahren garantieren die Achtung der Vertraulichkeit und des Privatlebens: Die von der für die Akte zuständigen Kontaktperson erhaltenen Informationen sind streng vertraulich und dürfen zu keinem anderen Zweck als der Verwaltung der Akte(n) des Kunden verwendet werden; bei einem telefonischen Kontakt ist es notwendig, die Identität des Gesprächspartners als die des Kunden zu verifizieren, entweder wenn die Einrichtung Kontakt aufnimmt oder wenn der Kunde die Einrichtung anruft (z. B. Adresse, Geburtsdatum); es muss sichergestellt sein, dass sich der Auftraggeber ohne Verlegenheit gegenüber Dritten äußern kann; auffällige Formen der Mahnung unbezahlter Rechnungen sind zu vermeiden (z. B. jeder Hinweis auf einem Umschlag, der darauf hinweist, dass sich die Korrespondenz auf die Eintreibung einer Forderung bezieht); Faxe und E-Mails werden nur mit ausdrücklicher und besonderer Zustimmung des Auftraggebers an den Arbeitsplatz versandt. Mahnschreiben sollten nicht an den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers geschickt werden; Die Kontaktzeiten müssen an die Verfügbarkeit des Kunden angepasst und so gewählt werden, dass ihm keine übermäßigen Unannehmlichkeiten entstehen; An Sonn- und Feiertagen finden keine Kontakte statt, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich; gütliche Inkassounternehmen profitieren von der Unterstützung und Nachbereitung bei der Anwendung der Vorschriften (Datenverarbeitungsgesetz und -freiheiten, Bankgesetz usw.) und dieser Vereinbarung sowie der Analyse des Interviewtelefons und -verfahrens. Die Verfahren gewährleisten die Transparenz der Beziehungen zum Kunden: professionelles, sachliches, respektvolles Verhalten ohne jegliche Aggressivität gegenüber dem Kunden; Nichtverwendung falscher Qualität, einschließlich zum Zwecke der Einschüchterung; das Verbot jeder Schrift, die durch ihre Präsentation fälschlicherweise suggeriert, es handele sich um ein Dokument eines Ministerialbeamten oder einer öffentlichen Behörde; das Verbot jeglicher schriftlicher Anschuldigungen, die auf Einschüchterung abzielen; ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung von Raten; Zugang des Kunden zu ihn betreffenden Informationen unter Einhaltung der Vorschriften. Zusendung einer Abrechnung auf erstes Anfordern an den Kunden, mit dem die Geschäftsbeziehung seit mindestens einem Jahr unterbrochen ist. ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung von Raten; Zugang des Kunden zu ihn betreffenden Informationen unter Einhaltung der Vorschriften. Zusendung einer Abrechnung auf erstes Anfordern an den Kunden, mit dem die Geschäftsbeziehung seit mindestens einem Jahr unterbrochen ist. ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung von Raten; Zugang des Kunden zu ihn betreffenden Informationen unter Einhaltung der Vorschriften. Zusendung einer Abrechnung auf erstes Anfordern an den Kunden, mit dem die Geschäftsbeziehung seit mindestens einem Jahr unterbrochen ist.

3. Die Regeln der außergewöhnlichen gütlichen Beitreibung unter Rückgriff auf Dritte.

Zu unterscheiden ist: Unfreiwillige Kontaktaufnahme mit einem Dritten (der Anrufbeantworter am Arbeitsplatz des Kunden wird einem Dritten gleichgestellt): Die gesuchte Person, die kontaktiert werden soll, ist nicht derjenige, der den Anruf entgegennimmt (Familienmitglied, Mitarbeiter, wenn der Der Kunde hat zunächst seine beruflichen Kontaktdaten angegeben, um ihn zu erreichen). In diesem Fall darf die Kontaktaufnahme mit einem Dritten keinen anderen Zweck haben, als dem Kunden eine Nachricht zu hinterlassen.

Es wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

die Nachricht nennt nur den Namen und die direkte Telefonnummer der Person, die zurückgerufen werden soll. Es fordert den Kunden auf, diese Person zurückzurufen; in der zu Hause hinterlassenen Nachricht darf auch ohne weitere Angabe der Name des Unternehmens genannt werden; der unfreiwillige Kontakt mit einem Dritten darf nicht darauf abzielen, Informationen über die ausstehende Forderung zu beschaffen; Der Kontakt mit demselben Dritten sollte so weit wie möglich vermieden werden; freiwillig Kontakt mit einem Dritten aufzunehmen, um den Schuldner zu finden, es sei denn, der Schuldner hat ausdrücklich seinen Wunsch geäußert, in die Zwangsverwaltungsphase einzutreten. Sie wird durch die dauerhafte Unmöglichkeit der postalischen und telefonischen Erreichbarkeit der übermittelten Kontaktdaten verursacht (z. B. Partei ohne Angabe einer Adresse). Die betroffenen Dritten sind die autorisierten Dienste des Rathauses, der Hausmeister, die Nachbarn, die Familie, der Arbeitgeber. Die Suche nach neuen Kontaktinformationen von Dritten ist legitim, sollte jedoch mit der erforderlichen Diskretion erfolgen. lediglich der Name und die direkte Telefonnummer des Rückrufers werden genannt. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. Die Suche nach neuen Kontaktinformationen von Dritten ist legitim, sollte jedoch mit der erforderlichen Diskretion erfolgen. lediglich der Name und die direkte Telefonnummer des Rückrufers werden genannt. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; Egal obdem Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. Die Suche nach neuen Kontaktinformationen von Dritten ist legitim, sollte jedoch mit der erforderlichen Diskretion erfolgen. lediglich der Name und die direkte Telefonnummer des Rückrufers werden genannt. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. sondern muss mit der gebotenen Diskretion ausgeübt werden. lediglich der Name und die direkte Telefonnummer des Rückrufers werden genannt. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. sondern muss mit der gebotenen Diskretion ausgeübt werden. lediglich der Name und die direkte Telefonnummer des Rückrufers werden genannt. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; Egal ob

dem Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. es ist verboten, über finanzielle Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. es ist verboten, über finanzielle Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren.


4. Umsetzung des Abkommens.

Der Darlehensnehmer wird über das Bestehen dieser Vereinbarung und die Möglichkeit, den Text zu erhalten, informiert: in einem der Dokumente, die gleichzeitig mit der Zeichnung des Darlehens oder im Monat nach der Freigabe der Mittel eingereicht werden; im Mahnschreiben des Schuldners über die Forderungsanmeldung an die FICP, gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 90-05 vom 11. April 1990 in der geänderten Fassung. Der Inhalt der Vereinbarung wird in die Schulung der für die Datenerhebung Verantwortlichen aufgenommen. Die Vereinbarung wird den Vereinbarungen beigefügt, die die Kreditinstitute an die von ihnen benannten Inkassounternehmen binden.

dem Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. Der Kunde wird aufgefordert, diese Person zurückzurufen. Der Name des Kreditgebers wird nicht genannt; je nach Gesprächspartner kann der Zweck der Kommunikation auch darin bestehen, die neue Adresse, die neue Telefonnummer und den Arbeitsort des Kunden zu bestätigen; unabhängig vom Gesprächspartner ist es verboten, über die finanziellen Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. es ist verboten, über finanzielle Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren. es ist verboten, über finanzielle Schwierigkeiten des Kunden zu sprechen; Kontakte mit demselben Dritten müssen zeitlich verteilt sein; Auf fremden Anrufbeantwortern darf keine Nachricht hinterlassen werden. In allen Fällen beschleunigt das Fehlen von Kontakt oder Regularisierung den Übergang des Falls zu einem Gerichtsverfahren.


4. Umsetzung des Abkommens.

Der Darlehensnehmer wird über das Bestehen dieser Vereinbarung und die Möglichkeit, den Text zu erhalten, informiert: in einem der Dokumente, die gleichzeitig mit der Zeichnung des Darlehens oder im Monat nach der Freigabe der Mittel eingereicht werden; im Mahnschreiben des Schuldners über die Forderungsanmeldung an die FICP, gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 90-05 vom 11. April 1990 in der geänderten Fassung. Der Inhalt der Vereinbarung wird in die Schulung der für die Datenerhebung Verantwortlichen aufgenommen. Die Vereinbarung wird den Vereinbarungen beigefügt, die die Kreditinstitute an die von ihnen benannten Inkassounternehmen binden.